Kinder&Partizipation
Den Kindern gehört die Zukunft!
Kinderrechte
Kinder benötigen besonderen Schutz, da sie bei Armut und Gewalt häufig am härtesten betroffen sind. So fehlen weltweit ca. einer Milliarde Kinder grundlegende Dinge wie gesunde Ernährung und sauberes Trinkwasser. Die Kindersterblichkeit ist in vielen Ländern noch sehr hoch, auch wenn sie sich in den letzten dreißig Jahren halbiert hat. Außerdem werden viele Kinder Opfer von Missbrauch, z.B. als billige Arbeitskräfte oder als Zwangsprostituierte. In Krisenregionen werden Kinder oft als Soldaten eingesetzt, schätzungsweise ca. 250.000 - 300.000 Kinder und Jugendliche sind als ‚Kindersoldaten’ im Einsatz.
Geschichte der Kinderrechte
Die Vereinten Nationen gründeten am 11. Dezember 1946 das Kinderhilfswerk UNICEF (United Nations International Children’s Emergency Fund) als Nothilfe für europäische Kinder nach dem Zweiten Weltkrieg.
Am 20. November 1959 wurde die „Erklärung der Rechte der Kinder“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie enthält gewisse Rechte, wie das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit, auf soziale Sicherheit, unentgeltliche Schulbildung auf der Elementarstufe und besonderen Schutz vor Gewalt und Diskriminierung. Allerdings war diese Erklärung wenig verbindlich.
Am 20. November 1989, 30 Jahre nach Verabschiedung der „Erklärung der Rechte der Kinder“, wurde die „Konvention über die Rechte des Kindes“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen, angenommen. Alle Staaten, bis auf Somalia und die USA, sind der Konvention beigetreten. Die Konvention besteht aus 54 Artikeln, die Kindern Rechte zusprechen, die sich im Wesentlichen aus den folgenden 10 Punkten zusammensetzen:
- Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Sprache und Behinderung
- Recht auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung
- Recht auf kostenlose Grundschulausbildung und die Möglichkeit eine weiterführende Schule zu besuchen
- Recht auf Erholung, Freizeit, Spiel
- Recht sich zu informieren, sich frei zu äußern, gehört zu werden und sich zu versammeln
- Recht auf gute Erziehung ohne Gewalt, Missbrauch oder Misshandlung
- Recht auf besondern Schutz und Hilfe im Krieg und auf der Flucht
- Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch oder ausbeuterischer Arbeit
- Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen
- Recht auf besondere Unterstützung und Förderung bei Behinderungen
Kindheit in Deutschland
Den meisten Kindern in Deutschland geht es im Vergleich zu ihren Altersgenossen in anderen Ländern gut. Aber auch hier leben viele Kinder unter der Armutsgrenze, nicht alle Kinder haben die gleichen Chancen auf gute Bildung und in der Politik wird noch viel zu wenig auf Kinder Rücksicht genommen.
Kinderarmut
Die Kinderarmut steigt in vielen Industrieländern an. Zudem ist die Kinderarmut in Deutschland seit 1990 um 2,7 %-Punkte stärker gestiegen als in den meisten anderen Industrienationen! 10,2% der in Deutschland lebenden Kinder, also etwas mehr als jedes zehnte Kind, lebt in relativer Armut. Für Kinder, die unterhalb der relativen Armutsgrenze (50% des Durchschnittseinkommen in Deutschland) leben, ist es häufig schwierig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, da sie in unserer Gesellschaft nicht die selben Möglichkeiten bekommen gegenüber ihren wohlhabenderen Gleichaltrigen. Die Bildungschancen verringern sich, das Gesundheitsrisiko steigt und soziale Teilhabe, wie Klassenfahrten und Sport in Vereinen, wird oft schlicht zu teuer.
Gewalt gegen Kinder
Kinder können sich nicht gegen Gewalt wehren, da sie körperlich schwächer als Erwachsene sind und sich von Drohungen häufig einschüchtern lassen. Da Gewalt gegen Kinder meistens in den Familien auftritt und so nicht öffentlich wird, gibt es eine hohe Dunkelziffer: ExpertInnen gehen davon aus, dass jährlich bis zu 300.000 Kinder in Deutschland Opfer von sexuellem Missbrauch werden. Die TäterInnen kommen dabei zu 90% aus dem sozialem Umfeld der Kinder, sind also keineswegs fremd. Kinder sind aber auch von häuslicher Gewalt betroffen, die sich z.B. gegen die eigene Mutter richtet. Studien belegen, dass häusliche Gewalt und Kindesmisshandlung häufig gleichermaßen vorkommt. Die Kinder sehen, wie ihre Mutter misshandelt wird – das führt unweigerlich zu Traumatisierungen. Jährlich fliehen daher etwa 45.000 Frauen mit ihren Kindern in Deutschland in ein Frauenhaus.
Es ist wichtig, dass Gewalt gegen Kinder endlich als ein reales Problem anerkannt wird und Mütter und Kinder die Möglichkeit haben sich an AnsprechpartnerInnen, z.B. über Notruf-Hotlines, zu wenden. Frauenhäuser müssen weiterhin unterstützt werden, damit misshandelte Frauen und Kinder Schutz bekommen können!
Flüchtlingskinder in Deutschland
Kinder, die nach Deutschland geflohen sind und nur auf unbestimmte Zeit geduldet werden, leben in einer besonders schwierigen Situation. Sie haben weder die Möglichkeit zur Schule zu gehen noch eine Ausbildung zu machen. Medizinische Versorgung bleibt ihnen oft ebenso verwehrt. Außerdem werden sie häufig Opfer von rechtsradikalen und ausländerfeindlichen Beleidigungen und/oder Übergriffen. Sie müssen in ständiger Angst vor einer Abschiebung leben. Für Kinder unter 16 Jahren, die sich ohne ihre Eltern in Deutschland aufhalten, ist es besonders schwierig, da sie im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt werden. Dies verstößt gegen die UN-Konvention von 1989, die Deutschland unterzeichnet hat und in der steht, dass Jugendliche unter 18 Jahren als Kinder gelten und unter besonderem Schutz stehen.
Flüchtlinge dürfen endlich nicht mehr als Menschen 2.Klasse behandelt werden! Kindern muss der Zugang zu Bildung erleichtert werden, damit sie wenigstens ein halbwegs normales Leben führen können.
Kinder und Jugend in der Politik
Oft müssen Kinder in Deutschland den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht so viel zählen, wie die anderer Gruppen, weil Kinder weder potentielle WählerInnen sind, noch über eine starke Lobby verfügen. Kaum einE PolitikerIn nimmt Kinder wirklich ernst. Durch den demografischen Wandel wird aber die Bevölkerung auch noch immer älter, was zur Folge hat, dass sich die Politik oft nur an den Wünschen und Notwendigkeiten der älteren BürgerInnen orientiert – die Interessen der Kinder werden dadurch erst recht häufig vergessen.
Politische Rechte der Kindern
Viele Kinder wissen gar nicht, dass sie Rechte haben. Dazu gehören nicht nur die Rechte auf Bildung, medizinische Versorgung und gewaltlose Erziehung, sondern auch die politischen Rechte auf freie Meinungsäußerung, auf Zugang zu Informationen und Medien. Außerdem sichert die Kinderrechtskonvention Minderjährigen zu, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln. Dieses Recht darf höchstens dann eingeschränkt werden, wenn die nationale oder öffentliche Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft gefährdet wird (UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 15).
Konkrete Umsetzung in den Gemeinden
In vielen Gemeinden und Städten gibt es bereits Kinder- und Jugendparlamente (KiJuPa’s), welche eine konkrete Umsetzung der Jugendpartizipation sind. Die Kinder und Jugendlichen sind die VertreterInnen ihrer Altersgenossen in der jeweiligen Stadt und setzen sich für deren Interessen ein, wie z.B. Spielplätze, Fahrradwege oder Schwimmbäder.
Leider gibt es immer noch viele Städte, die diese KiJuPa’s für unnötig halten, obwohl es den Kindern und Jugendlichen eine gute Möglichkeit gibt sich ohne einer Partei anzugehören politisch zu engagieren und für Politik zu interessieren – in Schleswig-Holstein schreibt die Kommunalverfassung sogar vor, dass Kinder und Jugendliche bei allen Planungen, die sie betreffen, gehört werden sollen.
Jugendliche in der Politik – Ein Beispiel
Die Jugendpartei „PETO – Die junge Alternative aus Monheim am Rhein“ ist ein gutes Beispiel, dass Kinder und Jugendliche sich organisieren und Politik machen können. PETO besteht überwiegend aus jungen Leuten, die sich für die Interessen von Jugendlichen einsetzen wollen. Bei der Kommunalwahl zogen mit einem Wahlergebnis von 16,6 % auf Anhieb zwei PETO-Mitglieder in den Monheimer Stadtrat ein.
Kinder- und Jugendpartizipation
In Deutschland sind Kinder aufgrund des Mindestwahlalters in den Parlamenten nicht vertreten. In einer generationengerechten Gesellschaft ist es aber besonders wichtig, dass Kinder und Jugendliche eine Stimme bekommen und mitentscheiden können.
Die UN-Kinderrechtskonvention betont, dass Kinder und Jugendliche gleichwertige Staatsbürger sind und politische und gesellschaftliche Entscheidungen im besten Interesse des Kindes Rücksicht genommen werden soll. Kinder haben das Recht ihre Meinung frei zu äußern und entsprechend ihres Alters Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Diese Recht auf Mitbestimmung wird mit der Altersbeschränkung bei Wahlen verletzt, denn das Wahlrecht ist ein Bürgerrecht!
Mindestwahlalter senken!
Mit der Senkung des Wahlalters könnten Jugendliche ihre Vertreter selbst wählen und so mitbestimmen, wer sich für ihre Interessen einsetzen soll. Kritiker befürchten, dass Jugendliche nicht genügend über Politik und tagesaktuelle Geschehen informiert sind. Wenn sich der Politikunterricht in der Schule aber schon frühzeitig mit dem politischen System in Deutschland befasst und die Jugendlichen über die Parteien in Deutschland informiert, sind auch Jugendliche in der Lage zu wählen. Ein weiteres Argument, das häufig gegen die Senkung des Wahlalters aufgeführt wird, ist, dass Jugendliche sich nicht für Politik interessieren und deshalb nicht verantwortungsbewusst mit ihrem Wahlrecht umgehen könnten. Viele Jugendliche sind aber gerade deshalb so frustriert, weil PolitkerInnen heute nicht auf ihre Interesse eingehen – das müssten sie aber, sobald Jugendliche eine potenzielle Wählerschaft darstellen. Ein niedrigeres Wahlalter würde der Politikverdrossenheit entgegenwirken und die Meinung von Jugendlichen in der Politik und Gesellschaft aufwerten. Durch die Absenkung des Wahlalters kann außerdem eine politische Machtbalance zwischen den Generationen in unserer Gesellschaft, die vom demografischen Wandel geprägt ist, geschaffen werden.
Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen dürfen seit 1999 auch 16-jährige wählen. Es hat sich gezeigt, dass die interessierte Jugendlichen von ihrem Recht Gebrauch gemacht und verantwortungsvoll gewählt haben. Um Jugendpartizipation und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen weiter zu fördern, sollte das Mindestwahlalter für das passive Wahlrecht für die Bundestagswahl ebenfalls auf 16 Jahre gesenkt werden!